AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schindel & Holz

Fassung 01.01.2007

I.      Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Schindel & Holz und Schindel & Holz Mobil. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§1 KSchG).

 

II.     Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftrags-bestätigung. Diese Auftragsbestätigung stellt noch keine Annahme ihres Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand und einer entsprechenden Versandbestätigung zustande.

 

III.    Widerruf

Der Kunde kann von seiner Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware. Rücktrittserklärungen sind schriftlich an

Schindel & Holz
A-9900 Lienz, Bürgeraustr. 31

zu richten. Rücksendungen haben an

Schindel & Holz
A-9900 Lienz, Bürgeraustr. 31

zu erfolgen.

 

IV.    Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht aus-drücklich anders vermerkt, Bruttopreise. Schindel & Holz und Schindel & Holz Mobil verrechnen keine Mehrwertsteuer.

 

V.     Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Versendungen erfolgen ausschließlich gegen Nachnahme. Ansonsten sind mangels gegenteiliger Vereinbarung  unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

 

VI.    Vertragsrücktritt

Wir gewähren unseren Privatkunden (Verbrauchern) eine Rücktrittsfrist von 7 Werktagen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit. Die Frist beginnt mit Übernahme der Ware zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.  Tritt der Verbraucher gem. dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.

Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.  

  

VII.   Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzugs, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Als vereinbart gilt ein Betrag von € 10,-- pro erfolgter Mahnung.

 

VIII.  Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung, es sei denn, sie sind gesondert vereinbart. Auf Wunsch werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht

Bei Annahmeverzug sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, auf Annahmeerfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen , mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

IX.    Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

X.     Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

 

XI.    Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.)

 

XII.   Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

 

XIII.  Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

XIV.  Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

XV.   Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Listen einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetzes bereits jetzt an uns abgetreten.

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

XVI.  Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

XVII.  Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

XVIII.       Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen, personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Schindel und Holz

Bürgeraustr. 31
9900 Lienz
Österreich
 

Tel. 0043 4852 69880
Fax. 0043 4852 69880-5
 

office(at)schindel-holz.at
www.schindel-holz.at

 

Öffnungszeiten:

Gebrauchtmarkt:
Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Verwaltung:
Mo - Do: 08:00 - 17:30 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Sozialökonomische Betriebe...

... sind auf den ersten Blick Betriebe wie jeder andere auch. Arbeitszeiten, Aufträge, Buchhaltung, Qualitätssicherung usw. sind selbstverständlicher Bestandteil des täglichen Arbeitsablaufes. Die Betriebe stellen Produkte her oder bieten Dienstleistungen zu Marktpreisen an.

Auf den zweiten Blick ist die Idee hinter der Gründung erkennbar: Die Wiedereingliederung von langzeitarbeitssuchenden, arbeitsmarktfernen und schwer vermittelbaren Menschen in den freien Arbeitsmarkt.

Ziel ist die Schaffung von Arbeitsplätzen. Durch die befristete Beschäftigung und eine gezielte persönliche und fachliche Qualifizierung soll der Übergang von der Arbeitslosigkeit in das reguläre Beschäftigungssystem ermöglicht bzw. erleichtert werden. Die Kosten für diesen zusätzlichen Aufwand werden teilweise durch Fördermittel finanziert, die restlichen Betriebskosten werden durch Verkaufserlöse erwirtschaftet. Die Betriebe sind nicht gewinnorientiert sondern investieren in eine nachhaltige Betriebsentwicklung.

 

Wir stellen uns der Herausforderung, wirtschaftliche und soziale Ziele zu verfolgen.